Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für EventShield360

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schutzbrief EventShield360 B2B-Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen
EventShield360


1. Zustandekommen des Vertrages
Die MEG Gruppe, Inh. Bernhard A. Knop e. K.; Abtl. EventShield360, Catthagen 4, D-38364 Schöningen (nachfolgend „MEG“ genannt) erhält im Bereich „EventShield360“ die Funktionalität von Beschallungsanlagen | PA-Technik | ELA-Technik, die sich im Eigentum des Kunden befindet. Das Dienstleistungspaket / Servicepaket „EventShield360“ dient der Hilfe im Notfall bzw. dem Support bei technischen Problemen, stellt allerdings keine Art von Versicherung dar, die defekte Geräte auf eigene Kosten ersetzt, obwohl bei diesem Angebot von einem „Schutzbrief“ die Rede ist.
Der Vertrag über das Servicepaket „EventShield360“ kommt durch die Einwilligung des Kunden oder dessen Vertreter und der Annahme durch die MEG zu Stande. Hierbei kann der Kunde das Servicepaket „EventShield360“ schriftlich, telefonisch, online oder per Email bestellen und verzichtet durch die Abgabe der Bestellung im B2B-Handel auf das Rücktritts- oder Widerrufsrecht, sodass ein verbindlicher Vertrag geschlossen wird, der ohne Einwände der MEG sofortige Gültigkeit erlangt. Die MEG behält sich das Recht vor, den technischen Zustand der einzelnen Geräte des Kunden im Vorfeld zu überprüfen, bevor der Vertrag geschlossen wird. Die Serviceleistungen erhalten nach Zahlung der daraus entstehendes Rechnung in monatlicher oder jährlicher Zahlweise ihre vollständige Wirkung. 

2. Leistungsumfang
2.1 Die MEG übernimmt während der Vertragsdauer die Betreuung der Beschallungstechnik (PA / ELA-Technik) des Kunden. Die MEG verpflichtet sich, im Rahmen der technischen Möglichkeiten, den Zustand bzw. die Funktionalität der Beschallungstechnik für eine anstehende Veranstaltung von bis zu drei Tagen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Verbesserungen, technische Nachrüstungen, notwendige Änderungen und Reparaturen werden nur nach Beauftragung und Kostenübernahme durch den Kunden durchgeführt. Die MEG ist berechtigt, Dritte für diesen Service zu beauftragen. Die Aufwendungen für den notwendigen Strom zum Betrieb einzelner Geräte trägt der Kunde.
2.2 Die MEG ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Störungen und Schäden an der Technik, ausgenommen Licht- und Videotechnik des Kunden zu beseitigen, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch, durch natürliche Abnutzung oder natürliche Einwirkung von Staub, Luftfeuchtigkeit oder Altersschwäche entstehen, sofern technische Mittel zur Funktionswiederherstellung zur Verfügung stehen. Eine vor Ort Reparatur für kleine Störungen (defekte Sicherungen, kalte Lötstellen, gelöste Stecker / Kontakte, usw.) ist daher möglich. Größere Defekte können in den meisten Fällen vor Ort nicht behoben werden und bedürfen aus diesem Grund ein Ersatzgerät der MEG. Reparaturen werden nach schriftlicher Auftragsbestätigung zu Lasten des Kunden durchgeführt. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, Fremdeinwirkung, grobe Fahrlässigkeit und Überspannung verursacht werden. Ist der Beweis für das Vorliegen dieser Ursachen nicht zu erbringen, so genügt für den Ausschluss die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist. Für diese Fälle gehen die entstandenen Kosten für die Funktionswiederherstellung, vor Ort Service, Ersatzgerät, Anfahrt zu Lasten des Kunden. 
2.3 Ersatzgeräte, die zur Funktionserhaltung und / oder Funktionswiederherstellung dem Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum der MEG. Ferner beträgt die Zeit für die kostenfreie Nutzung von Ersatzgeräten maximal drei Tage. Für längere Nutzungsdauer behält sich die MEG das Recht vor, eine Mietgebühr für jeden weiteren Tag zu berechnen. 
2.4 Die MEG ist verpflichtet, in angemessener Zeit auf die Störungsmeldung zu reagieren, sofern Material und Personal zur Verfügung stehen, sowie die Verkehrslage eine zeitnahe Reaktionszeit zulässt, die vom Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen an die MEG gemeldet werden. 
2.5 Die MEG stellt dem Kunden und den Nutzern der Serviceleistungen eine 24 Stunden täglich erreichbare Rufnummer für die Störungsmeldung zur Verfügung. Diese Rufnummer für den „EventShield-Kundenservice“ dient der Störungsmeldung, sowie der Ersteinschätzung der Störung. Sofern telefonisch keine Lösung zu erzielen ist, wird die Störungsmeldung an den Außendienst weitergeleitet. 
2.6 Die MEG beseitigt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten alle Störungen, die für die Durchführung einer anstehenden Veranstaltung nötig ist. Voraussetzung hierfür ist eine anstehende Veranstaltung, bei der technische Probleme auftreten und Support benötigt wird. Hierbei müssen Ersatzgeräte nicht mit vorhandenem Material identisch sein, sondern mehr Sinn und Zweck des zu ersetzenden Gerätes erfüllen. Ersatzgeräte sind pfleglich zu behandeln und im Fall einer Beschädigung durch den Kunden zu ersetzen. 
2.7 Der Kunde bestätigt mit dem Abschluss des Servicevertrages, dass sämtliche im Eigentum des Kunden befindliche Geräte einwandfrei funktionieren und keine bereits vorhandene Störung vorliegt. In diesem Fall behält sich die MEG das Recht vor, den Einsatz und Ersatzgeräte in Rechnung zu stellen oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei dadurch sämtliche Gebühren bis Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig werden. 
2.8 Handelt es sich bei Geräten im Eigentum des Kunden um Leasing-Geräte, Sonderanfertigungen oder sonstige spezielle Geräte, so ist dies gegenüber der MEG zu Beginn der Vertragslaufzeit mitzuteilen.

3. Zutritt zur Technik
Die MEG und deren Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die Grundstücke und Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die erforderlichen Arbeiten an der Technik, insbesondere zum Betrieb, Pflege und zur Beseitigung von Störungen oder Schäden, sowie die Erneuerung oder Änderung der Technik durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten für den Zutritt zu den entsprechenden Bereichen zu sorgen.

Bei Abschluss des Servicevertrages „EventShield360“ ist ein Ansprechpartner, sowie eine Rufnummer zu benennen, unter der die MEG einen Kontakt herstellen kann, wenn es zu einem vor Ort Einsatz kommt, um die Funktionalität wiederherzustellen. In Absprache mit dem Ansprechpartner kann eine Funktionswiederherstellung zu unterschiedlichsten Zeiten, abhängig von Anfahrtszeit, Verkehrssituation und Auftragslage erfolgen ggf. auch außerhalb der Öffnungszeiten des Kunden. 

4. Erweiterung / Rückbau / Modernisierung
Der Kunde ist verpflichtet, die MEG mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten zur Erweiterung, zum Rückbau oder zur Modernisierung der Technik über Art und Umfang zu informieren. Die Arbeiten an der Technik können nur durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Die MEG behält sich das Recht vor, bei wesentlicher Veränderung der Technik, den Service entsprechend anzupassen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. 

5. Vertragsdauer / Kündigung
Wird für das Servicepaket „EventShield360“ eine Laufzeit vereinbart und schriftlich festgehalten, so gilt diese für den Service „EventShield360“. Wird für das Servicepaket keine Laufzeit vereinbart, so ist die Mindestvertragslaufzeit für „EventShield360“ zwei Jahre bzw. 24 Monate. Der Servicevertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung erfolgt in schriftlicher Form an folgende Anschrift: 
MEG Gruppe | Abtl. EventShield360 | Catthagen 4 | D-38364 Schöningen

6. Zusätzliche Leistungen
6.1 Zusätzliche Leistungen des Servicepaketes sind in vollem Umfang gültig und können je nach Verfügbarkeit uneingeschränkt genutzt werden. Sollte es zu Personaleinsätzen kommen, sind diese nur Durchführbar, sofern das nötige Personal oder nötige Technik herfür zur Verfügung steht. 
6.2 Die zusätzlichen Serviceleistungen sind je nach Tarif gültig. Jeder Tarif enthält unterschiedliche Umfänge, die je nach Ausschreibung bzw. Vertrag gültig sind. 
6.3 Alle Serviceleistungen werden im Servicevertrag aufgeführt und sind laut Abs. 1 gültig. 
6.4 Ein Upgrade Zwecks Leistungssteigerung ist jederzeit zu gesonderten Konditionen möglich. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Servicevertrag. 
6.5 Rabatte die laut Servicevertrag und Tarif gewählt werden, werden dem Rechnungsbetrag netto angezogen. Die daraus resultierende Restsumme ist der zu zahlende Rechnungsbetrag. Die Zahlungsmöglichkeiten und Allgemeine Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Abteilung bzw. Leistung. 
6.6 Das Zubuchen der Option Wartung / Pflege von Beschallungstechnik ist ebenso an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren bzw. 24 Monaten geknüpft und mit der in der Ausschreibung angegebenen Gebühr netto zu vergüten. Bei dieser zusätzlichen Leistung handelt es sich um Dokumentation, Funktionsprüfung und oberflächlicher Reinigung der Beschallungstechnik. Es werden keine Reparaturen, Garantieleistungen o. ä. auf eigene Kosten übernommen.

7. Sonstiges
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben zur Technik wahrheitsgemäß zu machen.
7.2 Störungen und Schäden sind frühzeitig, unter Berücksichtigung der Anfahrt, Verkehrs- und Wetterlage, o. ä. zu melden, um Handlungsspielraum zu gewähren. 
7.3 Die MEG kann nach freiem Ermessen festlegen, welche Services in welchem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Einschränkungen, Erweiterungen und andere Änderungen dieser Dienste durch die MEG sind jederzeit möglich. Der Kunde wird über jede Änderung schriftlich informiert. 
7.4 Mit Zustandekommen des Servicevertrages erklärt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen hat und diese akzeptiert. 
7.5 Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Selbiges gilt, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. 

8. Schlussbestimmung
8.1 Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögens ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz der MEG Gruppe (Schöningen, Deutschland). 
8.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. 
8.3 Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Andere nationale Rechte und ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. 
8.4 Alternative Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter von EventShield360 nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. 

Letzte Aktualisierung:
November 2025


Sie haben Fragen, Anregungen oder Wünsche?

Der Kundenservice von EventShield360 steht Ihnen bei normalen Anfragen montags bis freitags von 08:00-20:00 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Geschäftszeiten ist unser Support-Team im Notfall wie gewohnt zu erreichen. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht per Kontaktformular oder per Email

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